Ferienhaus
EINKOMMENSTEUER
Ab 1. Januar 2001 gilt in den Niederlanden ein neues Steuersystem. Dies neue System gibt unter anderem für Besitzer einer Zweitwohnung, z.B. ein Ferienhaus, einschneidende Änderungen.
In den Niederlanden gibt es keine Vermögensteuer mehr. Ab 1. Januar 2001 sind 3 Einkommensarten für die Ermittlung der Einkommensteuer relevant. Einkünfte werden in Box 1, Box 2 oder Box 3 versteuert. Ein Ferienhaus wird in Box 3 versteuert.
Das Einkommen in Box 3 wird pauschal festgelegt.
Ausländische Steuerpflichtige haben in Box 3 keinen Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen wie unter anderem ein Steuerfreibetrag oder eine Abgabenermäßigung.
Wenn Sie wissen möchten wie das Einkommen und die schuldige Einkommensteuer in bezug auf eine Zweitwohnung berechnet werden, bitte e-mailen Sie uns oder rufen Sie uns an. Auch machen wir gerne für Sie die Einkommensteuererklärung. Wir möchten gerne einen Termin mit Ihnen festlegen.
UMSATZSTEUER
Wenn Sie ein Ferienhaus vermieten und die Umsatzsteuersituation ist anwendbar möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Regelung für diese Steuer sich nicht geändert hat. Wir machen gerne für Sie die Steuererklärungen Umsatzsteuer.


